Aufgrund Ihres Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum, des voraussichtlichen Verbrauchs für das nächste Jahr und auf Basis der gültigen Preise ergeben sich neue Abschlagszahlungen in Höhe von 56,00 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen: Sie haben Fragen zu Ihre Strom-, Gas- oder Wasserrechnung? Wir erklären Ihnen ausführlich Ihre Abrechnung - oder Sie suchen sich einfach mit unserem Tariffinder Ihren neuen Strom- oder Gastarif aus! Nutzen Sie unsere Rechnungserklärung ebenso, um den Aufbau Ihrer Stromrechnung prüfen und nachvollziehen zu können, um volle Kostentransparenz zu erhalten. Im Gesamtbetrag ist das Netzentgelt in Höhe von 231,91 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) enthalten. Daraus entfallen auf die Konzessionsabgabe 55,23 EUR, auf die Messung 4,35 EUR, auf den Messstellenbetrieb 7,07 EUR und auf die Abrechnung 13,60 EUR. Wenn Sie Ihre Stromrechnung besser verstehen möchten, finden Sie in unserem Rechnungsbeispiel alle interessanten Posten. In der Regel erhalten Sie von uns einmal im Jahr eine Verbrauchsabrechnung. Hier finden Sie beispielhaft eine Musterrechnung, anhand derer wir Ihnen Seite für Seite alle Einzelheiten erläutern. Können Sie den Betrag Ihrer Jahresabrechnung nicht auf einmal bezahlen, bieten wir Ihnen als Option die Bezahlung in Raten an. Die monatlichen Abschlagsbeträge sind von einer Ratenzahlung ausgenommen. Um alle Bereiche der Energieversorgung abzudecken, wurde eine Musterrechnung für Strom, Gas und Wasser gewählt. Wenn Sie von uns nicht in allen drei Bereichen versorgt werden, ist Ihre Verbrauchsabrechnung entsprechend kürzer. Anhand unserer Musterrechnung geben wir Ihnen einige Hinweise: Auf Basis des ermittelten Jahresverbrauchs erstellen wir Ende des Jahres die Jahresrechnung für den Energie- und Wasserbezug. Auf dieser Seite haben wir für Sie eine Beispielrechnung erstellt, die Ihnen helfen soll, Ihre Rechnung besser zu verstehen. 21.
Stand alt in kWhHier finden Sie den End-Zählerstand Ihrer letzten Abrechnung. Falls Sie noch keine Abrechnung zu diesem Zähler erhalten haben, ist das Ihr Anmeldezählerstand. Egal ob bei Strom, Erdgas, Wasser, Wärme - die für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 geltenden reduzierten Steuersätze von 16 % (statt 19 %) bzw. für Wasser 5 % (statt 7 %) werden in der Jahresrechnung 2020 zum Ansatz gebracht, an den monatlichen Abschlägen ändert sich nichts. herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Für unsere Leistungen im Abrechnungszeitraum 14.02.2015 – 16.03.2016 haben wir Ihre Rechnung erstellt. Wenn Sie umziehen, wird der Restbetrag mit der Endabrechnung verrechnet. Die Laufzeit einer Ratenvereinbarung beläuft sich auf maximal elf Monatsraten, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt der nächsten Jahresabrechnung.
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