Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist die größte in diesem Sektor tätige Gewerkschaft. Im Jahr 2009 hatte die DGB-Mitgliedsorganisation 2.138 200 200 Mitglieder (Beschäftigte und Beamte) in einem breiten Spektrum von privaten und öffentlichen Sektoren. Im Gesundheitswesen ist Ver.di an Tarifverhandlungen auf branchenübergreifender, sektoraler und betrieblicher Ebene beteiligt. Es gibt Rivalitäten zwischen ver.di und dem Marburger Bund. 2005 entschied sich MB wegen eines Uneinigkeits über einen neuen Rahmentarifvertrag für den öffentlichen Sektor (DE0607019I, DE0503203F) für ein Verhandlungsbündnis mit ver.di. MB ist der Ansicht, dass durch getrennte Verhandlungen bessere Konditionen für Ärzte erreicht werden können. Ver.di kritisiert MB für diesen Schritt und beharrt auf seinem Verhandlungsrecht für alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Da Berufsverbände und Gewerkschaften beide ein Mitspracherecht bei der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherer und der Arbeitgeberhaftpflichtversicherungen haben, werden sie in der Regel in Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung konsultiert. Die BGW, die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung der Gesundheitsdienste, spielt eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Qualität der Betreuung, der Qualität der Ausbildung und der Qualität der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals. Die "Expertenkommission Pflege" der BGW ist eine freiwillige Dialogstruktur, an der Berufsverbände, AWO, Verdi, Forscher und Politische Entscheidungsträger beteiligt sind. Sie zielt darauf ab, den sozialen Dialog auf nationaler Ebene zu fördern, und legt einen Nationalen Aktionsplan für Pflege auf den Weg.
In mehreren Papieren wird ein Gesetz zur Klärung des beruflichen Umfangs und des Qualifikationsbedarfs von Pflegeberufen sowie zur Integration der ambulanten Pflegearbeit in Managed Care Services gefordert. Die BGW bietet eine Produktlinie von Maßnahmen zur Überwachung von Gesundheitsrisiken und der Arbeitszufriedenheit des Pflegepersonals und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation auf Niederlassungsebene. Erstmals hat die TVöD-Pflege 2010 eine Vorruhestandsregelung für Pflegekräfte erreicht. Sie ist auf 2,5 % des Personals einer Einrichtung beschränkt. In der Vereinbarung von 2010 wird auch das weitverbreitete Problem der Entlassung nach der beruflichen Erstausbildung thematiert. Er fordert die Arbeitgeber auf, Lehrlinge mindestens 12 Monate nach Abschluss ihrer Ausbildung einzustellen. Diese Regelung umfasst Verwaltungspersonal, erstreckt sich aber nicht auf Pflegepersonal. Die Gehälter der Doktoranden basieren auf dem Bundestarifvertrag (Tarif der Länder oder TV-L). Innerhalb der TV-L gibt es mehrere Bezahlstufen (Entgeltgruppe), aber Doktoranden werden in der Regel auf der Ebene TV-L E13 bezahlt. Innerhalb dieser Ebene gibt es drei Faktoren, die das tatsächliche Gehalt des Studenten bestimmen.
Die erste ist die Gehaltsstufe (Stufe), die auf der Anzahl der Jahre Erfahrung basiert, die Sie haben. Die meisten Doktoranden beginnen mit Stufe 1 und durchlaufen die Noten, wenn sie Jahre des Dienstalters erwerben. Der nächste Faktor ist die Arbeitszeit (50%, 67%, 75% oder 100%) und den endgültigen Faktor, in welchem Bundesland sich die Universität befindet. Die Gehaltsrechner für jeden Staat finden Sie hier. Zum Beispiel beträgt die Gehaltsspanne für einen Doktoranden 3.438,27 bis 4.962,10 €, während die Spanne für einen 67%igen Doktoranden 2.303,65 bis 3.324,61 € beträgt. Die Vereinbarungen des öffentlichen Sektors, die entweder von VKA oder TdL mit verdi/dbb tarifunion getroffen werden, beinhalten sonderliche Vereinbarungen zur Pflege (TVöD-Pflege, Tdl-Pflege), die sich mit den Besonderheiten von Arbeitszeit und Renumeration im Gesundheitswesen auseinandersetzen. Zuschläge legen die Löhne und Rahmenbedingungen der Auszubildenden in der Gesundheits- und Sozialfürsorge fest. TVöD-Pflege und TdL-Pflege fix: Forscher sind an einer Universität oder Forschungseinrichtung beschäftigt, ihr Gehalt wird auf der Grundlage eines Tarifvertrags festgelegt. Das Gehalt der Forscher hängt von der entsprechenden Berufserfahrung ab. Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst bieten hierfür Erfahrungsniveaus.
Wenn Sie planen, zu einer anderen Institution zu wechseln, sollten Sie prüfen, ob sich diese Änderung negativ auf Ihr Gehalt auswirken würde.
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