(1) Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes anderes vorgesehen ist, haften wir bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Bevor der Kunde weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Entschädigung, Aufwandsentschädigung) geltend machen kann, hat er dem Auftragnehmer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, sofern keine abweichende Garantie vorliegt. Nur in dringenden Fällen der Betriebssicherheit und zur Vermeidung übermäßiger Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und die Erstattung der notwendigen Kosten zu verlangen, sofern der Auftragnehmer unverzüglich informiert wurde. Schlägt die Nacherfüllung trotz mindestens zweimaliger Versuche fehl, wird vom Auftragnehmer ausgeschlossen oder ist für den Auftragnehmer unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern (Minderung). Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und Rechte gegen den Auftragnehmer oder seine Vertreter wegen eines Mangels ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte (Gewährleistungsansprüche) des gewerblichen Kunden verlangen, dass er die Ware unverzüglich nach Erhalt oder bei Annahme der Lieferung untersucht und bei sichtbaren Mängeln unmittelbar nach der Prüfung oder bei versteckten Mängeln unmittelbar nach ihrer Entdeckung an den Auftragnehmer, insbesondere unter Angabe des Mangels schriftlich( Dies gilt auch für Arbeits- und Dienstleistungsverträge. (1) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten ab Werk ab Werk unsere preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rückforderung des Liefergegenstandes stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei der Beschlagnahme des Liefergegenstandes stellt immer ein Rücktritt vom Vertrag unsererseits dar.
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand nach deren Rückforderung zu veräußern. Der Verkaufserlös wird unter Abzug einer angemessenen Verkaufsgebühr mit den Verpflichtungen des Bestellers verrechnet. (2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches-HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderfonds, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, unser Sitz in 78224 Singen.
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